Zwei Möglichkeiten für den Coachingstart haben sich bewährt:
1. Wir verabreden ein erstes Treffen, um über Ihr Anliegen und mögliche Arbeitsstrategien zu sprechen. Sie haben Raum für Fragen an mich und bekommen von mir eine erste Einschätzung. Wenn wir beide den Eindruck haben, dass die Chemie zwischen uns stimmt und eine gemeinsame Arbeit erfolgversprechend ist, vereinbaren wir den nächsten Termin und in welchen Abständen wir uns treffen wollen. Wenn die Zeit ausreicht und Sie es wünschen, können wir auch schon im Erstgespräch in die Arbeit einsteigen.
2. Manche Menschen spüren einen starken Veränderungsdruck und möchten lieber gleich intensiv starten. Dann biete ich einen dreistündigen Auftakt-Termin an, in dem wir das Anliegen besprechen, Blockaden und problematische Konstellationen analysieren und erste Lösungen entwerfen. Sie bekommen von mir Werkzeuge und Aufgaben zur Weiterarbeit mit in Ihren Alltag. In einem Folgetermin sprechen wir über Ihre Erfahrungen und knüpfen daran an – dies kann, wenn gewünscht, auch telefonisch oder per Skype stattfinden.
Die Anzahl und Frequenz unserer Treffen
sind abhängig von Ihrem Anliegen und natürlich vom Fortgang des Coachings. Manchmal reichen 3 Treffen im Abstand von 2-3 Wochen, um einen Veränderungsprozess anzustoßen. Manche Klienten arbeiten dann lieber für eine Weile allein weiter. Andere schätzen eine kontinuierliche, regelmäßige Begleitung über einen längeren Zeitraum – insbesondere für bewegte berufliche (oder private) Lebensphasen.
Ich arbeite oft mit flexiblen Abständen, die sich aus dem Stand des Coachings, den verabredeten Hausaufgaben und den Wünschen des Klienten ergeben. Eine Coachingsitzung dauert in der Regel eine bis zwei Zeitstunden.
Das Coaching endet häufig nicht erst, wenn der Prozess abgeschlossen ist, sondern, wenn Sie der Meinung sind, genug gelernt zu haben, um allein klarzukommen. Welches Arbeitsprogramm für Sie ideal ist, besprechen wir gemeinsam – die Entscheidung treffen natürlich Sie.
Grundsätzlich verzichte ich auf einen schriftlichen Coachingvertrag und eine Festlegung auf eine bestimmte Stundenzahl. Sie beauftragen mich von Treffen zu Treffen. Ich brauche lediglich Ihr Einverständnis für eine 24-Stunden-Absageregelung: Sollten Sie einen Termin einen (Arbeits-)Tag vorher absagen, kommen keine Kosten auf Sie zu – bei Absage am selben Tag (oder bei Nichterscheinen) stelle ich das Treffen in Rechnung.
Bitte beachten Sie,
dass das Erstgespräch bereits ein Beratungsgespräch ist, in dem es darum geht, Ihr Anliegen und Ihre Blockaden zu besprechen und zu verstehen – daher berechne ich dafür einen normalen Stundensatz. Ihre Fragen beantworte ich vorher gern am Telefon oder per Mail.